Nießbrauch aufheben, welche finanziellen Folgen hat das?

Guten Abend in die Runde,

Wir sind am grübeln, wie wir die Situation am besten lösen können. Wir wohnen im Eigentum, aber meine Mutter ist als Nießbraucherin eingetragen. Sie hat mir die Immobilie vor fünf Jahren überschrieben.

Nun würden wir gerne umziehen und unsere Immobilie vermieten, aber meine Mutter möchte damit nichts zu tun haben, wäre aber laut Nießbrauch natürlich eigentlich die offizielle Vermieterin.

Weiß jemand, welche finanziellen Konsequenzen es hätte, wenn wir einvernehmlich den Nießbrauch aufheben und selbst die Immobilie vermieten würden? Müssen wir da irgendwie Steuern nachzahlen oder wäre das nur der Fall, falls sie vor Ablauf der zehn Jahre Schenkung versterben sollte? Ich kann dazu irgendwie keine genaue Angabe finden.

Lieben Dank!

Bearbeitet von MonaBavi
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Nießbrauch wird im Grundbuch eingetragen, d.h. man muss zum Notar und entweder darf man dann den Wohnraum umsonst bewohnen oder der Nießbrauchberechtigte zieht aus, vermietet den Wohnraum und erhält dafür den Mietzins.

Im Gegensatz zum ebenfalls eingetragenen Wohnrecht darf der Wohnberechtigte nur kostenlos wohnen.

Der Nießbrauchberechtigte müsste hier auf sein Recht verzichten, das geht entgeltlich oder unentgeltlich, dann ist es rechtlich mit einer Schenkung gleichzusetzen. Die Löschung wird ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Schenkungen können Steuern auslösen, es gibt Freibeträge, je dichter der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag. Wenn der Verzichtende bei einem unentgeltlichen Verzicht innerhalb von 10 Jahren verarmt und Sozialleistungen vom Staat benötigt, muss das Ganze ggf. wie bei einer Schenkung rückabgewickelt werden.

Die Kosten beim Notar sind nicht furchtbar teuer. Eigentlich sollte er Euch aufklären über die Folgen insbesondere die steuerlichen Folgen.

Wenn ihr dann Vermieter wärt, müsst ihr Steuern aus V und V bezahlen. Das weiß ein Steuerberater, das ist Standard.

Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen und es war verständlich was ich geschrieben habe, ich mag Sachenrecht nicht besonders und Steuerrecht auch nicht.

Obiger Text ist nur meine Meinung und besteht aus allgemeinen Hinweisen und ersetzt keine rechtliche Beratung.

V.G. Golfmouse

Bearbeitet von Golfmouse
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Mit welchem Hintergrund hat deine Mutter denn den Nießbrauch? Zahlt ihr jetzt eine Miete an sie? Sie wohnt ja anscheinend nicht drin? Also sie hat sich ja irgendeinen Mehrwert von versprochen - würde sie da nun wirklich einfach so drauf verzichten?

Theoretisch kann sie euch auch einfach zur Vermietung bevollmächtigen.

Beim Auszug o.ä. müsstet ihr sonst auch schauen, ob ihr irgendwelche Rückabwicklungsklauseln vereinbart habt.

Wird der Nießbrauch gelöscht, dann ist das meinem Verständnis nach eine Schenkung. Denn du als Eigentümer hättest ja auf einmal ein "mehr" zu vorher. Der Nießbrauch ist ja oft auch ordentlich was wert. Das müsstet ihr ja grob von der Übereignung wissen. Daher kommt es wohl darauf an, inwieweit dein Freibetrag schon ausgeschöpft ist.

Letzteres ist aber nur juristisches Bauchgefühl - nachgeschaut habe ich es nicht und generell kommt es am Ende ja auch auf die konkreten Gegebenheiten an. Daher ist wie so oft juristischer / steuerrechtlicher Rat angezeigt ;)